Eine Heizung muss nicht automatisch ausgetauscht werden wenn sie alt ist. Konkrete Tauschpflicht besteht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur für Konstanttemperaturkessel auf Gas- oder Ölbasis, die älter als 30 Jahre sind — außer du bewohnst das Haus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst. Wer ein Haus kauft oder erbt, hat 2 Jahre Zeit. Für alle anderen gilt: Reparieren ist immer erlaubt.
Wann greift die gesetzliche Pflicht?
| Heizungstyp | Baujahr vor | Tauschpflicht? | Ausnahme |
|---|---|---|---|
| Konstanttemperaturkessel (Gas/Öl) | vor 1996 (≥ 30 Jahre) | Ja | Altbewohner seit vor 01.02.2002 — befreit |
| Niedertemperaturkessel (Gas/Öl) | beliebig | Nein | Gilt nicht — ausdrücklich ausgenommen |
| Brennwertkessel (Gas/Öl) | beliebig | Nein | Gilt nicht — ausdrücklich ausgenommen |
| Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme | beliebig | Nein | Entspricht GEG-Anforderungen |
Wer am 1. Februar 2002 bereits Eigentümer und Selbstnutzer war, ist dauerhaft von der Heizungs-Tauschpflicht befreit. Diese Ausnahme gilt persönlich — beim Verkauf erlischt sie. Der neue Eigentümer hat dann 2 Jahre Zeit.
Auch ohne Pflicht: Wann macht ein Tausch Sinn?
Eine gesetzliche Pflicht ist eine Sache — wirtschaftliche Vernunft eine andere. Hier sind die wichtigsten Signale dass ein Tausch sich lohnt auch wenn keine Pflicht besteht:
| Signal | Was es bedeutet | Empfehlung |
|---|---|---|
| Heizung repariert mehr als 2× in 3 Jahren | Lebensende naht — jede Reparatur wirft gutes Geld schlechtem nach | Tausch jetzt planen, Förderantrag stellen |
| Heizöl- oder Gasverbrauch steigt ohne Grund | Wirkungsgrad sinkt — Heizung arbeitet ineffizienter | Effizienzvergleich mit neuem System anstellen |
| Jährliche Energierechnung über 2.500 € | Modernes System amortisiert sich oft in 10–12 Jahren | Wirtschaftlichkeitsrechnung durchführen |
| Haus wird kernsaniert | Heizungstausch im Zuge der Sanierung ist billiger als danach | Maßnahmen bündeln — spart Handwerkerkosten |
| Planung: Verkauf in 5–10 Jahren | Neue Heizung erhöht Verkaufswert und beschleunigt Verkauf | Investition sinnvoll — mit Förderung oft günstig |
Die Entscheidungshilfe
| Situation | Reparieren | Tauschen |
|---|---|---|
| Einfacher Defekt, Heizung unter 20 Jahre | Sinnvoll — Reparatur lohnt | Nicht nötig |
| Mehrere Defekte, Heizung 20–28 Jahre | Im Einzelfall prüfen | Prüfen ob Tausch wirtschaftlicher ist |
| Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre | Keine Pflicht zur Reparatur, aber auch keine zum Tausch — bis Defekt | Pflicht bei Defekt oder bei Eigentümerwechsel |
| Heizung irreparabel defekt | Nicht möglich | Pflicht — Übergangsfristen nutzen |
Wenn deine Heizung im Winter ausfällt: Es gibt gesetzliche Übergangsfristen für den Notfalleinbau. Auch eine Gas- oder Ölheizung darf vorübergehend eingebaut werden — mit der Bedingung, dass sie auf Wasserstoff umrüstbar ist. Hole vor einem Notfalleinbau kurz einen Energieberater ans Telefon — oft geht es schneller als gedacht.
