Die meisten Hausbesitzer müssen ihre Heizung nicht sofort tauschen. Eine Pflicht besteht nur wenn: dein Gas- oder Ölkessel älter als 30 Jahre ist (und kein Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ist), du ein Haus neu gekauft oder geerbt hast, oder du eine neue Heizung einbauen willst und in einer Großstadt wohnst. Funktionierende Heizungen jeder Art dürfen weiterlaufen. Wer das Haus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist von der Tauschpflicht dauerhaft befreit.
Deine persönliche Checkliste
Klicke durch die vier Punkte — am Ende siehst du, was das für dein Haus bedeutet.
Welche Heizungen müssen getauscht werden?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet präzise nach Heizungstyp und Alter. Nicht jede alte Heizung ist automatisch tauschpflichtig.
| Heizungstyp | Alter | Tauschpflicht? | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Konstanttemperaturkessel (Gas/Öl) | älter als 30 Jahre | Ja | § 72 GEG — muss ausgetauscht werden |
| Niedertemperaturkessel (Gas/Öl) | beliebig | Nein | Ausdrücklich ausgenommen von der Tauschpflicht |
| Brennwertkessel (Gas/Öl) | beliebig | Nein | Ausdrücklich ausgenommen — darf weiterlaufen |
| Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme | beliebig | Nein | Keine Tauschpflicht — entspricht bereits GEG-Anforderungen |
| Jede Heizung — Eigentümer seit vor 01.02.2002 | beliebig | Befreit | Persönliche Ausnahme nach § 72 Abs. 4 GEG — gilt nicht beim Verkauf |
Das Typenschild am Gerät verrät es. Steht dort "Niedertemperaturkessel" oder "Brennwertkessel": Du bist nicht von der Tauschpflicht betroffen. Steht dort nur ein Modellname ohne diese Bezeichnung und das Baujahr liegt vor 1996 — dann handelt es sich wahrscheinlich um einen Konstanttemperaturkessel. Im Zweifel: Schornsteinfeger oder Heizungsbauer fragen.
Was passiert nach einem Eigentümerwechsel?
Wer ein Haus kauft, erbt oder geschenkt bekommt, tritt in alle bestehenden Pflichten des GEG ein — hat aber eine Übergangsfrist von 2 Jahren ab dem Datum des Eigentümerwechsels.
Das betrifft drei mögliche Nachrüstpflichten:
| Nachrüstpflicht | Frist | Ausnahmen |
|---|---|---|
| Austausch Konstanttemperaturkessel (älter als 30 Jahre) | 2 Jahre nach Eigentumsübergang | Kessel auf Niedertemperatur-/Brennwerttechnik sind ausgenommen |
| Dämmung oberste Geschossdecke (zum unbeheizten Dachraum) | 2 Jahre nach Eigentumsübergang | Entfällt wenn das Dach selbst bereits gedämmt ist |
| Rohrdämmung in unbeheizten Räumen | 2 Jahre nach Eigentumsübergang | Nur für zugängliche Leitungen — versteckte Rohre ausgenommen |
- Lass dir vor dem Kauf den Heizungstyp und das Baujahr schriftlich bestätigen
- Prüfe ob eine Dachdämmung vorhanden ist — das beeinflusst deinen Sanierungsbedarf und damit den Kaufpreis
- Die 2-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der Eigentumsübertragung im Grundbuch, nicht mit dem Einzug
- Die Nachrüstkosten können erheblich sein — sie gehören in die Kaufpreisverhandlung
Der Zeitplan auf einen Blick
Wie viel Förderung bekommst du — und was zahlst du wirklich?
Wer tauschen muss, profitiert von attraktiver staatlicher Förderung. Aber der Teufel steckt im Detail der Rechnung.
Beispielrechnung: Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus
| Position | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Gesamtkosten Wärmepumpe inkl. Einbau | 18.000 € | Typischer Richtwert Einfamilienhaus |
| davon förderfähige Kosten | 16.000 € | Anschlussarbeiten teils nicht förderfähig |
| Grundförderung 30% | − 4.800 € | Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) |
| Klimabonus +20% (Tausch alte Öl-/Gasheizung) | − 3.200 € | Nur wenn defekte/alte Heizung ersetzt wird |
| Eigenleistung Material | − 800 € | Nur Materialkosten zählen — keine Arbeitsstunden |
| Dein tatsächlicher Anteil | 9.200 € | Diese Liquidität musst du vorhalten |
Die 3 Regeln — bevor du einen Handwerker beauftragst
Typische Fehler beim Heizungstausch
- Heizung kaufen ohne Wärmeplan zu kennen Wer in einer Großstadt lebt und die kommunale Wärmeplanung noch nicht kennt, riskiert eine Fehlinvestition. Eine Wärmepumpe für 18.000 € zu kaufen, um drei Jahre später einen günstigen Fernwärmeanschluss zu bekommen, wäre verschwendetes Geld.
- Förderantrag nach Auftragserteilung stellen Der häufigste und teuerste Fehler. Schon ein mündlicher Handschlag gilt als Auftragserteilung. Danach ist keine Förderung mehr möglich — auch nicht nachträglich.
- Kesseltyp nicht prüfen vor dem Kauf Wer ein Haus kauft, ohne zu wissen ob die Heizung ein tauschpflichtiger Konstanttemperaturkessel ist, kauft unter Umständen eine teure Überraschung mit. Diese Kosten gehören in die Kaufpreisverhandlung.
- Altbewohner-Ausnahme beim Verkauf vergessen Wer das Haus seit vor 2002 selbst bewohnt und deshalb von der Tauschpflicht befreit ist, muss beim Verkauf transparent sein. Der Käufer ist nicht befreit und hat nur 2 Jahre Zeit.
Die wichtigsten Fragen
Bist du wirklich betroffen?
Ob das GEG dich betrifft, hängt von deinem konkreten Kesseltyp, Baujahr, deiner Gemeindegröße und dem Zeitpunkt des Eigentumserwerbs ab. Elina beantwortet das in wenigen Minuten — präzise für dein Haus.
