Heizung & Energie

Bin ich vom Heizungstausch betroffen?

Ob du tauschen musst, hängt von genau vier Faktoren ab: Alter deiner Heizung, Heizungstyp, wann du Eigentümer wurdest — und in welcher Stadt du wohnst. Hier findest du deine Antwort.

Mit ChecklisteGeprüft: März 2026 · GEG § 72 + kommunale Wärmeplanung
Kurzantwort

Die meisten Hausbesitzer müssen ihre Heizung nicht sofort tauschen. Eine Pflicht besteht nur wenn: dein Gas- oder Ölkessel älter als 30 Jahre ist (und kein Niedertemperatur- oder Brennwertkessel ist), du ein Haus neu gekauft oder geerbt hast, oder du eine neue Heizung einbauen willst und in einer Großstadt wohnst. Funktionierende Heizungen jeder Art dürfen weiterlaufen. Wer das Haus seit vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, ist von der Tauschpflicht dauerhaft befreit.

Schritt für Schritt

Deine persönliche Checkliste

Klicke durch die vier Punkte — am Ende siehst du, was das für dein Haus bedeutet.

Die Pflichten im Detail

Welche Heizungen müssen getauscht werden?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet präzise nach Heizungstyp und Alter. Nicht jede alte Heizung ist automatisch tauschpflichtig.

HeizungstypAlterTauschpflicht?Hinweis
Konstanttemperaturkessel (Gas/Öl)älter als 30 JahreJa§ 72 GEG — muss ausgetauscht werden
Niedertemperaturkessel (Gas/Öl)beliebigNeinAusdrücklich ausgenommen von der Tauschpflicht
Brennwertkessel (Gas/Öl)beliebigNeinAusdrücklich ausgenommen — darf weiterlaufen
Wärmepumpe, Pellets, FernwärmebeliebigNeinKeine Tauschpflicht — entspricht bereits GEG-Anforderungen
Jede Heizung — Eigentümer seit vor 01.02.2002beliebigBefreitPersönliche Ausnahme nach § 72 Abs. 4 GEG — gilt nicht beim Verkauf
Wie erkenne ich meinen Kesseltyp?

Das Typenschild am Gerät verrät es. Steht dort "Niedertemperaturkessel" oder "Brennwertkessel": Du bist nicht von der Tauschpflicht betroffen. Steht dort nur ein Modellname ohne diese Bezeichnung und das Baujahr liegt vor 1996 — dann handelt es sich wahrscheinlich um einen Konstanttemperaturkessel. Im Zweifel: Schornsteinfeger oder Heizungsbauer fragen.

Haus gekauft oder geerbt

Was passiert nach einem Eigentümerwechsel?

Wer ein Haus kauft, erbt oder geschenkt bekommt, tritt in alle bestehenden Pflichten des GEG ein — hat aber eine Übergangsfrist von 2 Jahren ab dem Datum des Eigentümerwechsels.

Das betrifft drei mögliche Nachrüstpflichten:

NachrüstpflichtFristAusnahmen
Austausch Konstanttemperaturkessel (älter als 30 Jahre)2 Jahre nach EigentumsübergangKessel auf Niedertemperatur-/Brennwerttechnik sind ausgenommen
Dämmung oberste Geschossdecke (zum unbeheizten Dachraum)2 Jahre nach EigentumsübergangEntfällt wenn das Dach selbst bereits gedämmt ist
Rohrdämmung in unbeheizten Räumen2 Jahre nach EigentumsübergangNur für zugängliche Leitungen — versteckte Rohre ausgenommen
Beim Hauskauf: GEG-Pflichten vor Vertragsunterzeichnung klären
  • Lass dir vor dem Kauf den Heizungstyp und das Baujahr schriftlich bestätigen
  • Prüfe ob eine Dachdämmung vorhanden ist — das beeinflusst deinen Sanierungsbedarf und damit den Kaufpreis
  • Die 2-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der Eigentumsübertragung im Grundbuch, nicht mit dem Einzug
  • Die Nachrüstkosten können erheblich sein — sie gehören in die Kaufpreisverhandlung
Was wann gilt

Der Zeitplan auf einen Blick

Jetzt — März 2026
GEG gilt — 65%-Regel für neue Heizungen in Neubaugebieten
Bestehende Heizungen laufen weiter. Tauschpflicht nur für Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre (außer Altbewohner-Ausnahme). Förderung läuft — bis zu 70% für klimafreundliche Heizungen.
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30. Juni 2026
Wärmeplanung Großstädte — Stichtag für Kommunen über 100.000 Einwohner
Danach ist klar, ob in deiner Stadt Fernwärme kommt oder du auf individuelle Lösung setzen musst. Ab diesem Datum gilt in Großstädten die 65%-Regel auch für Bestandsgebäude — sofern das neue GMG nicht vorher in Kraft tritt.
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Vor 1. Juli 2026 (geplant)
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) — Reform des GEG
Die 65%-Regel soll wegfallen. Mehr Technologieoffenheit, neue Quoten für grüne Brennstoffe ab 2029. Bis Inkrafttreten gilt das aktuelle GEG.
30. Juni 2028
Wärmeplanung alle Kommunen — auch Städte unter 100.000 Einwohner
Dann haben alle Kommunen in Deutschland ihre Wärmeplanung vorgelegt. Für ländliche Gebiete gilt ab diesem Datum ebenfalls die 65%-Regel (oder das dann gültige GMG).
Ab 2029
Steigende Grüngasquoten — und steigender CO₂-Preis
Unabhängig vom GMG steigt der CO₂-Preis auf mindestens 65 €/t. Gas- und Ölheizungen werden dadurch im Betrieb spürbar teurer. Eine Modernisierung lohnt sich dann wirtschaftlich fast immer.
Kosten & Förderung

Wie viel Förderung bekommst du — und was zahlst du wirklich?

Wer tauschen muss, profitiert von attraktiver staatlicher Förderung. Aber der Teufel steckt im Detail der Rechnung.

Beispielrechnung: Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus

PositionBetragHinweis
Gesamtkosten Wärmepumpe inkl. Einbau18.000 €Typischer Richtwert Einfamilienhaus
davon förderfähige Kosten16.000 €Anschlussarbeiten teils nicht förderfähig
Grundförderung 30%− 4.800 €Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Klimabonus +20% (Tausch alte Öl-/Gasheizung)− 3.200 €Nur wenn defekte/alte Heizung ersetzt wird
Eigenleistung Material− 800 €Nur Materialkosten zählen — keine Arbeitsstunden
Dein tatsächlicher Anteil9.200 €Diese Liquidität musst du vorhalten

Die 3 Regeln — bevor du einen Handwerker beauftragst

Antrag vor Auftrag
Der Förderantrag bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) muss vor der Auftragserteilung gestellt sein. Kein Antrag nachträglich möglich — keine Ausnahmen.
Eigenleistung: nur Material
Eigenleistung senkt deine Kosten, wird aber nicht gefördert. Nur die Materialrechnung zählt. Deine eigene Arbeitszeit ist für die Berechnung der Förderung irrelevant.
Rechnung auf deinen Namen
Die Handwerkerrechnung muss auf dich ausgestellt sein, Zahlung per Überweisung. Barzahlung und Rechnungen auf Dritte schließen den Förderanspruch aus.
Häufige Fallen

Typische Fehler beim Heizungstausch

  • Heizung kaufen ohne Wärmeplan zu kennen Wer in einer Großstadt lebt und die kommunale Wärmeplanung noch nicht kennt, riskiert eine Fehlinvestition. Eine Wärmepumpe für 18.000 € zu kaufen, um drei Jahre später einen günstigen Fernwärmeanschluss zu bekommen, wäre verschwendetes Geld.
  • Förderantrag nach Auftragserteilung stellen Der häufigste und teuerste Fehler. Schon ein mündlicher Handschlag gilt als Auftragserteilung. Danach ist keine Förderung mehr möglich — auch nicht nachträglich.
  • Kesseltyp nicht prüfen vor dem Kauf Wer ein Haus kauft, ohne zu wissen ob die Heizung ein tauschpflichtiger Konstanttemperaturkessel ist, kauft unter Umständen eine teure Überraschung mit. Diese Kosten gehören in die Kaufpreisverhandlung.
  • Altbewohner-Ausnahme beim Verkauf vergessen Wer das Haus seit vor 2002 selbst bewohnt und deshalb von der Tauschpflicht befreit ist, muss beim Verkauf transparent sein. Der Käufer ist nicht befreit und hat nur 2 Jahre Zeit.
Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen

Individuell statt Durchschnitt

Bist du wirklich betroffen?

Ob das GEG dich betrifft, hängt von deinem konkreten Kesseltyp, Baujahr, deiner Gemeindegröße und dem Zeitpunkt des Eigentumserwerbs ab. Elina beantwortet das in wenigen Minuten — präzise für dein Haus.

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